VNCprm-Portal · Kurzfassung · v1.0
Datum des Inkrafttretens: 1. August 2026. Bitte lesen Sie diese Partnerprogramm-Vereinbarung ("Vereinbarung") sorgfältig. Durch Ankreuzen von "Ich akzeptiere" oder durch die Registrierung unter https://partners.vnclagoon.com/auth/register erklären Sie sich im Namen Ihrer juristischen Person (der "Partner") mit dieser Vereinbarung einverstanden.
1.1 Diese Vereinbarung wird abgeschlossen zwischen der VNC – Virtual Network Consult AG, Poststrasse 24, CH-6302 Zug, Schweiz ("VNC") und dem sich registrierenden Unternehmen (der "Partner"). Sie regelt das Onboarding, den Portalzugang und die Programmrichtlinien innerhalb des VNClagoon-Partner-Ökosystems.
1.2 Trennung der kommerziellen Bedingungen. Diese Vereinbarung legt ausschliesslich Rahmenbedingungen fest. Wiederverkauf, Hosting, OEM/White-Label, Kontingente, Margen, Gebiet und SLAs richten sich nach dem unterzeichneten Master-Partnervertrag; die Bedingungen für Gründungspartner richten sich nach dem Sovereign-Ten-Gründungszusatz. Wo ein Master-Partnervertrag unterzeichnet ist, hat dieser bei kommerziellen und Wiederverkaufsbedingungen Vorrang.
1.3 Eigenständige Wirkung. Hat der Partner den Master-Partnervertrag vor der Registrierung im Portal unterzeichnet, so gilt diese Unterschrift als Annahme dieser Vereinbarung mit derselben Wirkung wie das Ankreuzkästchen. Die anschliessende Portal-Registrierung bekräftigt diese Annahme, ersetzt sie jedoch nicht.
2.1 Die Parteien handeln ausschliesslich als unabhängige Vertragspartner. Nichts begründet ein Joint Venture, eine Personengesellschaft, ein Vertretungs-, Franchise- oder Arbeitsverhältnis nach Schweizer Recht. Der Partner ist nicht berechtigt, VNC zu verpflichten, für sie Verbindlichkeiten zu begründen oder sich als deren Stellvertreter auszugeben, und darf keine Zusicherungen im Namen von VNC abgeben, die über die Standardgarantien von VNC hinausgehen.
3.1 Das Programm ist strikt B2B und richtet sich an Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Systemintegratoren und Fachpersonen, die in ihrer gewerblichen Eigenschaft handeln. Mit der Registrierung erklärt der Partner, dass er nicht als Konsument im Sinne von Art. 120 des Schweizer Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht handelt.
4.1 Das Programm richtet sich an Systemintegratoren, Managed Service Provider und OEMs / ISVs über die Stufen Registered, Silver, Gold und Platinum, vorbehaltlich der Anforderungen an Zertifizierung, Absatzvolumen und Kompetenz.
4.2 VNC kann die Stufe eines Partners heraufsetzen, herabstufen oder aussetzen: sofort und ohne Vorankündigung bei Betrug, vorsätzlichem IP-Missbrauch, Verstoss gegen Sanktionen, einem wesentlichen Sicherheitsvorfall oder schwerer Rufschädigung; oder mit einer Frist von dreissig (30) Tagen und angemessener Gelegenheit zur Nachbesserung bei Zahlungsverzug, ausbleibender Zertifizierung oder gewöhnlicher Minderleistung.
5.1 Open-Source-Komponenten (z. B. AGPL / GPL) unterliegen weiterhin ihren jeweiligen Lizenzen; diese Vereinbarung schränkt die dadurch gewährten Rechte nicht ein. Proprietäre Module (einschliesslich der VNCuxf/VNCaxf-Frameworks, der Confidential-AI-Wrapper und des Portals) sowie alle Marken bleiben ausschliessliches Eigentum von VNC.
5.2 Der Partner darf nicht-quelloffene Komponenten weder dekompilieren, entschlüsseln noch zurückentwickeln und Dritte hierbei nicht unterstützen, ausser soweit das zwingende Schweizer Recht dies erlaubt.
6.1 Der Partner gewährt VNC eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, lizenzgebührenfreie und vollständig abgegoltene Lizenz zur Nutzung, Weiterentwicklung, Verbreitung und Kommerzialisierung sämtlicher von ihm eingereichter Rückmeldungen, Vorschläge oder Funktionswünsche, ohne Vergütung.
7.1 Der Partner kann Opportunities registrieren und Portal-Werkzeuge (Deal-Registrierung, Preisrechner, Ressourcenbibliothek, NFR-Lizenzen und die VNClagoon-LIVE-Demo) gemäss den im Portal veröffentlichten Programmregeln nutzen. Registrierte und genehmigte Deals geniessen einen Schutz von sechs (6) Monaten.
8.1 Für Pakete, die auf der On-Premise-Infrastruktur des Partners oder eines Endkunden installiert sind, kann VNC einmal pro Kalenderjahr die Seat-Konfiguration und die Lizenz-Compliance überprüfen. Eine allfällige Unterdeckung wird innerhalb von dreissig (30) Tagen zur Standardpreisliste von VNC ausgeglichen.
9.1 Der Partner hält alle anwendbaren Exportkontrollgesetze (Schweizer SECO, EU, USA) ein und liefert die Software nicht in Embargogebiete oder an gesperrte Parteien. Der Partner hält die Antikorruptionsgesetze ein, einschliesslich des US-amerikanischen FCPA, und gewährt Amtsträgern keinen unzulässigen Vorteil.
10.1 Der Partner kann nicht-öffentliche Informationen erhalten (Roadmaps, vertrauliche Preise, Beta-Module, Absatzprognosen, Spezifikationen) und schützt diese mindestens mit derselben Sorgfalt, die er auf seine eigenen Geschäftsgeheimnisse anwendet, und nicht geringer als nach angemessenem Branchenstandard. Diese Pflicht besteht fünf (5) Jahre über die Beendigung hinaus fort.
10.2 Alle Kunden-, Interessenten- und Deal-Daten, die der Partner in VNCprm eingibt, werden von VNC ausschliesslich nach den Weisungen des Partners verarbeitet. Der Partner ist der Verantwortliche; VNC ist der Auftragsverarbeiter für diese Daten. VNC verwendet die vom Partner eingegebenen Daten zu keinem anderen Zweck als dem Betrieb von VNCprm für den Partner. Der Partner kann diese Daten jederzeit exportieren; bei Beendigung stellt VNC innerhalb von dreissig (30) Tagen einen vollständigen Export bereit und löscht alle vom Partner eingegebenen Daten. Die Einzelheiten regelt die VNClagoon-Auftragsverarbeitungsvereinbarung unter partners.vnclagoon.com/data-processing.
10.3 KI. Vom Partner eingegebene Daten sowie Prompts und Ausgaben von Endkunden werden ohne gesonderte schriftliche Einwilligung nicht zum Training der KI-Modelle von VNC verwendet. Der Partner darf keine Aussagen zur KI-Leistung oder zur regulatorischen Konformität treffen, die über die veröffentlichten Produktspezifikationen von VNC hinausgehen.
11.1 Die Haftung von VNC besteht unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 OR); die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
11.2 Für alle übrigen Grade der Fahrlässigkeit ist die Haftung von VNC aus Vertrag oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen. VNC haftet nicht für entgangene Margen, Betriebsunterbrüche, Datenverluste Dritter oder mittelbare Schäden jeglicher Art. Die zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
12.1 Diese Vereinbarung untersteht dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Zug, Schweiz; VNC kann auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Partners klagen.
Annahme. Durch die Registrierung oder das Ankreuzen von "Ich akzeptiere" bestätigt der Partner, dass er diese Vereinbarung gelesen, verstanden und ihr zugestimmt hat. Hat der Partner den Master-Partnervertrag unterzeichnet, so gilt diese Unterschrift als gleichwertige Annahme gemäss Ziffer 1.3.